Altlastenerkundung
Wer ein Grundstück erwirbt und nutzt, haftet im Zweifel dafür, wenn später darauf eine Altlast entdeckt wird. Dies ist der Fall, wenn das Grundstück im Untergrund giftige Stoffe z.B. aus einer alten Mülldeponie oder aus dem Umgang mit Chemikalien enthält - auch wenn diese Belastung vom Vorbesitzer stammt.
Befand sich auf dem Grundstück, das Sie kaufen möchten, früher eine Werkstatt, eine Tankstelle oder ein kleiner Betrieb? Dann fragen Sie uns nach den geeigneten Methoden, um es auf eine mögliche Belastung zu untersuchen.
Seit 1999 gilt nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) § 4 Abs. 3:
"Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten [...] so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren [...] für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen."
Deshalb empfiehlt es sich als Verkäufer wie auch als Käufer, klar zu stellen, dass das Grundstück unbelastet und unbedenklich ist. Dazu führen wir eine so genannte qualifizierte "orientierende Untersuchung" nach Bundesbodenschutzgesetz durch, in der die Unbedenklichkeit oder gegebenenfalls auch Auffälligkeiten und Belastungen festgestellt werden.
Lesen Sie in unseren Beispielprojekten mehr über unsere Arbeitsweise:
- orientierende Untersuchung in einem altlastenverdächtigen metallverarbeitenden Betrieb
- Detailuntersuchung auf mit Bleischrot belasteten Flächen in der Nähe eines Schrotschießplatzes.